Terms & conditions
1. Mietzweck, Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen: Das Mietobjekt dient ausschliesslich privaten Ferienzwecken und darf nicht gewerblich genutzt werden. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift seine Handlungs- und Vertragsfähigkeit. Anzahlung, Restzahlung und ein allfälliges Depot werden im Vertrag geregelt. Bei verspätetem Eingang des unterschriebenen Vertrags oder der Zahlungen kann der Vermieter das Objekt ohne Ersatzpflicht anderweitig vermieten. Das Objekt darf nur von den im Vertrag genannten Personen bewohnt werden. Untermiete und Abtretung der Miete sind ausgeschlossen.
2. Nebenkosten: Die Nebenkosten sind im Mietpreis inbegriffen, ausser sie werden ausdrücklich im Vertrag ausgewiesen. Nicht inbegriffene Kosten sind am Ende der Mietdauer bar, per Twint oder per Banküberweisung zu begleichen. Kurtaxen und Beherbergungsgebühren sind beim Tourismusbüro Sörenberg (Chalet) separat zu entrichten. Für die Wohnungen in Saas-Fee organisiert der Vermieter die Saastalkarten und rechnet die Kurtaxen und Beherbergungsgebühren mit dem Tourismusbüro Saas-Fee direkt ab. Die Begleichung erfolgt daher über den Vermieter, der die Abrechnung und Saastalkarten den Mietern bereitstellt.
3. Depot: Ein allfälliges Depot dient zur Deckung von Neben- und Reinigungskosten sowie Schäden. Über das Depot wird bei Mietende abgerechnet. Allfällige Differenzen zu Gunsten des Vermieters sind innert 10 Tagen zu begleichen.
4. Anreise und Übergabe: Das Mietobjekt wird sauber und vertragsgemäss übergeben. Mängel sind sofort zu melden, andernfalls gilt das Objekt als einwandfrei übernommen. Bei verspäteter Anreise bleibt der volle Mietpreis geschuldet.
5. Hausgenossen und Gäste: Der Mieter haftet dafür, dass auch seine Gäste die Vertragsbedingungen einhalten.
6. Sorgfältiger Gebrauch: Das Objekt darf nur von der im Vertrag genannten Personenanzahl bewohnt werden. Haustiere sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Schäden sind umgehend zu melden. Bei schwerwiegenden Verstössen kann der Vertrag fristlos aufgelöst werden.
7. Rückgabe des Mietobjektes: Das Objekt ist sauber zurückzugeben, ausser die Endreinigung wurde vereinbart. Schäden und fehlendes Inventar sind vom Mieter zu ersetzen.
8. Annullierung und vorzeitige Rückgabe: Bei Rücktritt gelten folgende Gebühren: I) Bis 90 Tage vor Anreise: CHF 100; II) 89 bis 31 Tage vor Anreise: 50 % der Mietsumme; III) Weniger als 30 Tage vor Anreise: 100 % der Mietsumme. Der Mieter kann einen zumutbaren Ersatzmieter vorschlagen, der Vermieter muss jedoch zustimmen. Bei vorzeitiger Rückgabe bleibt der volle Mietzins geschuldet.
9. Höhere Gewalt: Bei höherer Gewalt kann der Vermieter ein Ersatzobjekt anbieten. Ist dies nicht möglich, wird der Mietbetrag anteilig zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
10. Haftung des Mieters: Der Mieter haftet für alle durch ihn oder seine Gäste verursachten Schäden.
11. Haftung des Vermieters: Der Vermieter haftet für eine vertragskonforme Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig. Er haftet nicht für unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt oder für Informationen zur Infrastruktur und zu Dienstleistungen.
12. Datenschutz: Die Daten des Mieters werden gemäss schweizerischem Datenschutzrecht verarbeitet. Sie können an Dritte weitergegeben werden, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Der Mieter kann dem Erhalt weiterer Informationen widersprechen.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand ist der Ort des Mietobjekts.

